Warum fehlt die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt?

Endlich verabschiedet der Hamburger Senat einen eigenen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Diese Konvention soll allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme an unserer Gesellschaft ermöglichen. Barrieren oder Zugangshindernisse sollen beseitigt werden, die dieser gleichberechtigten Teilhabe entgegenstehen. In einer Pressemitteilung des Senats bezeichnet Sozialsenator Detlef Scheele den „Landesaktionsplan als wichtigen Schritt auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein“.

Beschlossen wurde ein Paket von insgesamt ca. 180 Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung, Gesundheit, Frauen mit Behinderungen, Zugang zu Informationen und Bewusstseinsbildung. Der Plan ist ein Gemeinschaftsprojekt fast aller Hamburger Behörden und verschiedener Behindertenverbände. Vertreten sind Sozialbehörde, Schulbehörde, Wirtschaftsbehörde, Gesundheitsbehörde, Wissenschaftsbehörde, Personalamt und Senatskanzlei.

Es stellt sich die Frage, warum die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in der Aufzählung fehlt. Sie kann maßgeblich dazu beitragen, eine Stadt mit weniger räumlichen  Barrieren zu schaffen. Die Liste ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten ist lang:

Sie ist laut eigener Aufgabenbeschreibung u.a. zuständig für:

  • alle ministeriellen und zentralen Aufgaben im Bereich Bauordnung/Bauaufsicht und im Bereich staatlicher Hochbau,
  • die Planung, den Entwurf und die Steuerung von Baumaßnahmen im staatlichen Hochbau (Landes- und Bundesbauten),
  • die Landesplanung und Raumordnungspolitik Hamburgs,
  • die Regionalplanung und regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern,
  • die Bauleitplanung und Landschaftsplanung im gesamtstädtischen Interesse,
  • städtebauliche und landschaftsplanerische Konzepte und Projekte insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Leitprojektes „Sprung über die Elbe“,
  • die Vorbereitung und Begleitung von EU-Projekten mit Raumbezug,
  • das Wohnungswesen und die Wohnungspolitik,
  • die Förderung des Wohnungsbaus,
  • die ministeriellen Aufgaben der Stadterneuerung und die Bodenordnung.

Gerade in die Planung sollten Wünsche und Zukunftsvisionen einfließen. Zur Umsetzung der BRK hat sich der Senat mit ihrer Ratifizierung 2009 verpflichtet. Umso unverständlicher ist, dass eine Behörde, deren zentrale Aufgabe ist, Zukunftsvisionen Realität werden zu lassen, nicht dabei ist.

 

 

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