Vor allen Dingen mag ich Filme in Programmkinos gucken. Leider sind meine Lieblingskinos nicht stufenlos erreichbar.
Am 19. März 2013 beschäftigte sich der Bundestag in Berlin in erster Lesung mit der Änderung des Filmförderungsgesetzes. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2014 in Kraft treten. Von jedem Film, der Filmförderung erhält, muss dann jeweils eine Fassung für Sehbehinderte und hör geschädigte Menschen hergestellt werden. Zudem sollen die Kinos bessere Förderung für Modernisierungsmaßnahmen erhalten, um die Kinos barrierefrei zu machen.
Hoffentlich nehmen sich das die Betreiber meiner Lieblingskinos zu Herzen – damit ich immer ins Kino gehen kann, wenn mich ein Film interessiert und nicht darauf warten muss, bis der Film auf DVD erscheint.