Ende gut, alles besser?

Bus hält an Haltestelle
Bus der HOCHBAHN Hamburg (c) Henrik Zawischa, Birgit Brink

Anfang 2017 hat die HOCHBAHN Hamburg entschieden, keine Elektro-Scooter mehr in Bussen mitzunehmen. Grundlage dieser Entscheidung ist ein Gutachten, das im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde. Untersucht wurde lediglich das Gefährdungspotential von E-Scootern, sie könnten in Linienbussen durch Kippen oder Rutschen in bestimmten Situationen eine Gefahr darstellen. Nicht untersucht wurde, inwieweit die Sicherheit durch die Installation von Gurtsystemen erhöht werden kann. In der gesamten Bundesrepublik gab es viele Proteste von Betroffenen, für die ein E-Scooter ein notwendiges Hilfsmittel ist, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können.

Es folgte ein aktuelles Gutachten. Dies fordert ein gesondertes Bremssystem, das die Standsicherheit garantieren soll. Die HOCHBAHN Hamburg entschied, diesem zu folgen. Seitdem müssen E-Scooter-Hersteller den Transport für eine aufsitzende Person in einem Linienbus freigeben. Laut HOCHBAHN ist aber derzeit kein E-Scooter-Modell auf dem Markt, das diese Voraussetzungen erfüllt. (Quelle: Abendblatt, 28.12.2016). In allen Bussen dürfen Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nur dann mitgenommen werden, wenn sie einen manuellen Rollstuhl oder Elektrorollstuhl nutzen. Was ist aber mit denjenigen, für die andere Mobilitäts-Lösungen viel besser geeignet sind?

Der NDR berichtete im Hamburg Journal am 26.1.2017 von Markus Vandeloo. Er ist Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender des Selbsthilfebeirates der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft – Landesverband Hamburg, e.V. E Scooter in Bussen des HVV (Steht bis zum 28.7.2017 in der ARD Mediathek zur Verfügung)

Markus Vandeloo ist nicht gut zu Fuß und benutzt einen dreirädrigen Travel Scoot. Für ihn bedeutet das Verbot, dass er mit seinem Travel Scoot keine Busse mehr nutzen darf und deswegen keine Termine mehr wahrnehmen kann, wenn sie nicht in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung liegen.

Früher setzte er sich auf seinen Travel Scoot, fuhr zur nächsten Bushaltestelle, rollte in den Bus und fuhr bis zum gewünschten Ort. Für die Dreharbeiten machte der HOCHBAHN-Busfahrer eine Ausnahme. Im Beitrag sieht man, dass die Mitnahme problemlos funktioniert. Die U-Bahn ist für ihn leider keine Alternative, da die nächste Station noch nicht barrierefrei umgebaut ist

Ähnlich erging es auch Michel Arriens. Weil er nicht gut laufen kann, fährt er seit 23 Jahren mit einem Roller. Auch er wurde aus zwei Bussen der Hamburger HOCHBAHN heraus gebeten. Begründung: Er sei eine Gefahr für sich und Mitfahrende. Die Begründung war bei Markus und Michael die gleiche.

Es ist unfassbar, dass eine Beförderungsmöglichkeit, die 20 Jahre unfallfrei funktionierte, von einem Tag auf den anderen nicht mehr erlaubt ist. Michel Arriens sagt dazu, dass er „sich lange nicht mehr so behindert und klein gefühlt gefühlt hat“ Ich, die Autorin, weiß, wie schwierig es ist, unabhängig vom privaten PKW das passende Hilfsmittel zu finden, in dem man in einer großen Stadt wie Hamburg selbstbestimmt mobil sein kann. Und ein Elektro-Rollstuhl, der in den Bussen mitfahren darf, ist nicht für alle Personen gleichermaßen geeignet.

Michel Arriens sagt dazu: „Selbstbestimmte Mobilität bedeutet für mich Alles. Von A nach B zu kommen ist für viele Menschen mit Behinderung leider nicht selbstverständlich. Noch immer ist ein großer Teil der Verkehrsmittel nicht barrierefrei. Daran wird gearbeitet und das ist gut so, schließlich hat Deutschland 2010 die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sich somit verpflichtet für Inklusion und Barrierefreiheit in allen Belangen zu sorgen.“

Der Fall Michel Arriens schlug Wellen. Auf Facebook, im Stern, in der Bild und im SAT.1 Frühstücksfernsehen wurde  informiert und diskutiert. Und sie hat die HOCHBAHN veranlasst, zu reagieren. So schreibt sie am 9.2. 2017 in einer Stellungnahme auf Facebook:

… Die für ihn sehr unangenehme Situation von gestern Morgen bedauern wir ehrlich. Niemand soll sich so fühlen müssen. Zwar haben unsere Fahrer hinsichtlich der geltenden Regeln korrekte Entscheidungen getroffen, aber nur weil etwas richtig ist, ist es nicht auch immer hilfreich. Uns wurde heute deutlich, dass die bestehenden Vorschriften für den Fall von Michel Arriens nicht geeignet sind und noch mehr: Sie helfen ihm eben nicht weiter.

Unser Austausch war konstruktiv und hat uns geholfen, seine Situation noch besser zu verstehen. Vor dem Termin hatten wir mit unseren Experten aus dem Busbetrieb intensiv mehrere Varianten der sicheren Beförderung besprochen. Da für Michel Arriens aus für uns nachvollziehbaren Gründen jedoch weder die Variante des Sitzplatzes noch die einer Feststellbremse in Frage kommen, haben wir uns gemeinsam angeschaut, wie die sichere Aufstellung im Bus möglich ist. Ja, Michel Arriens hat sich auch bislang so im Bus platziert. Doch erst durch unseren Austausch heute ist es möglich, für diesen Fall Handlungssicherheit für alle unsere Fahrer herzustellen.

Was wichtig ist: In Sonderfällen, in denen unsere Vorschriften nicht helfen, bieten wir jedem Fahrgast an, sich direkt an uns zu wenden, um eine Lösung herbeizuführen. Dass diese so schnell gefunden wird wie im Falle von Michel Arriens ist wünschenswert, aber können wir Euch nicht in die Hand versprechen. Was wir versprechen können, ist, dass wir ehrlich alles daran setzen, jeden Fahrgast mitzunehmen und im Austausch mit Michel Arriens bleiben, um hier weiter zu kommen. Denn das wollen wir. Unsere Busse und Bahnen sind für alle da.”

Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Fall Arriens darf keine Einzelfall-Entscheidung bleiben. Die HOCHBAHN sollte beim Wort genommen werden und in ähnlich gelagerten Fällen genauso konstruktiv reagieren. Langfristig sollte sie sich weniger auf die Frage konzentrieren, ob eine E-Scooter standsicher ist, sondern auf die Frage, wie jegeliche Art von E-Scooter am besten gesichert im Bus werden kann. Denn die Zahl der Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt mobil sein wollen, wird nicht zurückgehen.

Birgit Brink, Februar 2017

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