Ein Bekannter von mir ist selbständig und hat ein Ladenlokal in einer großen Stadt in Deutschland. Er ist schwerbehindert und hat einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80 und Merkzeichen aG. Einen blauen EU Parkausweis hat er. Auch zwei persönliche Schwerbehindertenparkplätze stehen zur Verfügung, einer vor seinem Laden und einer vor seiner Wohnung. So weit alles gut.
Aber, um Waren in seinen Laden zu liefern braucht er einen LKW. Zur privaten Nutzung hat er einen PKW. Die Umrüstung des LKW wurde vom Integrationsamt finanziert. Er hat aber nur einen Parkausweis und muss sich entscheiden, in welchem Auto dieser liegt. Ist der Ausweis im LKW, steht sein PKW ohne Berechtigung auf seinem Behindertenparkplatz und eifrige Polizisten schreiben ein Strafmandat. Liegt er im PKW, bekommt er ein Srafmandat mit dem LKW. Er legt immer wieder Widerspruch dagegen ein, dem auch stattgegeben wird. Auf die Dauer ist das aber lästig, zeitintensiv und kräftezehrend.
Am leichtesten wäre es, einen zweiten Parkausweis auszustellen. Dazu ist die Kommune aber nicht bereit. Für einige Vertreter scheint der Parkausweis ein Privileg und keine dringende Notwendigkeit zu sein. Bürgermeister, Stadtrat, Behindertenbeauftragten oder Petitionsausschuss sind nicht bereit, nach einer legalen Lösung zu suchen. Als nächstes bleibt nach einer Klage vor dem Sozialgericht eine Kage vor dem Verwaltungsgericht.
Das Integrationsamt unterstützt ihn, wenn nötig geht er bis zum Europäischen Gerichtshof. Ich wünsche ihm viel Energie, um diesen langen Weg zu gehen. Und natürlich Erfolg.
Birgit Brink, Juli 2012
Dieses Problem kenne ich zu gut. Ich hab es dann sehr unelegant gelöst – ich hab den Parkausweis als verloren gemeldet und einen neuen ausgestellt bekommen ….