Am 6.11. 2008 meldet die Bergedorfer Zeitung, dass es endlich eine Lösung für den Streit um die Kosten für eine provisorische Fußgängerampel zwischen CCB-Einkaufszentrum und Fachmarktzentrum gäbe. Um Kosten zu senken, verzichte man größtenteils auf eine von der Polizei geforderte Bürgersteigabsenkung. Unglaublich ist die Begründung für diese Lösung: Da der CCB-Zugang nicht behindertengerecht sei, werden Gebehinderte und RollstuhlfahrerInnen diesen Übergang sowieso nicht nutzen. Unterstüzt wird diese “Lösung”, die diesen Namen keinesfalls verdient, vom ZOB-Ausschussvorsitzenden Werner Omniczynski.
Omniczynski betont auf der Homepage der SPD-Fraktion Bergedorf, “dass Bergedorf sich für alle Menschen im Bezirk im guten Sinne weiterentwickeln müsse…” Da frage ich mich, ob Menschen mit Behinderungen nicht zu “allen Menschen” gehören? Wie war das mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”?
Warum kümmert sich niemand darum, dass das CCB-Einkaufszentrum von vorneherein für alle zugänglich ist. Vielleicht brauchen sie nur wenige Kunden, um leben zu können? Und wenn die Ampel lediglich den Zugang zum Einkaufszentrum ermöglicht, warum wird sie dann nicht komplett vom Investor finanziert?