Von Birgit Brink (25.6.2007)
Hamburg (kobinet) Als eines der letzten Bundesländer hat sich endlich der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf eine Regelung für Menschen mit Behinderungen, die deutlich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, denen aber die erforderlichen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis fehlen, geeinigt.
Nun dürfen Menschen, die nicht außergewöhnlich gehbehindert (“aG”) sind, aber vergleichbare gesundheitliche Einschränkungen haben, Parkplätze vorübergehend kostenfrei nutzen. Für wen die Regelungen genau gelten, kann beim Versorgungsamt Hamburg erfragt werden (Versorgungsamt, Adolf-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg). Betroffene erhalten dort eine Bescheinigung, mit der sie eine Park-Ausnahmegenehmigung beim Landesbetrieb Verkehr beantragen können. omp
siehe hierzu auch: www.arge-sbv.de/Parkerleichterungen.pdf